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Unser Provider Manitu führt am am 02.09.2009 zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr eine Wartung an Netzwerkkomponenten durch. In dieser Zeit ist mit kurzen Ausfällen zu rechnen.
Die wöchentlichen News aus der Community von Ubuntu der Kalenderwoche 34/2009 sind wieder da. Diverse Themen rund um Ubuntu und Linux werden kurz besprochen. Download audio file (2009-08-27.Radiotux.Ubuntu-Weekly-News-KW34.mp3) Bei der Sichtung meiner Abonnements mit meinem Feedreader Liferea machte mich heute der folgende Wikio-feed stutzig, den ich unbedingt mit allen Mitgliedern einer freien Mediengesellschaft teilen möchte: (feed 27.8.09: http://rss.wikio.de/high-tech/computer/betriebssysteme/linux.rss) Ich bin noch immer nicht sicher, warum ich dieses Bild für veröffentlichungswert halte. Hier ein paar vorläufige Thesen: 1. Journalismus (vulkanischer Ursprung) bedeutet: „Voneinander abschreiben“ [...]
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Heise Online berichtet:
Auf 1000 Überwachungskameras in London kommt statistisch gesehen die Aufklärung von nur einer Straftat.Nicht so prickelnd, was? Vielfach würden die aufgezeichneten Datenmengen überhaupt nicht gesichtet,Ja wie, sichten? Die müssen die Aufnahmen auch noch angucken? Gewaltverbrechen und spontan begangene Straftaten könnten die Kameras beispielsweise nicht verhindern.Sauerei! Das kommt dabei raus wenn man am falschen Ende spart. Hätten sie gleich das Auto-Crime-Detection-Modul und das Gatling-Auto-Fire-Modul dazu beschafft, wären Londons Straßen viel sicherer. Beim Mounten einer CD unter Jaunty erhielt ich heute die folgende für mich rätselhafte Fehlermeldung: Von diesen Flaschenoptionen habe ich aber noch nie etwas gehört. Offenbar würde das Einhängen der CD ohne diese mysteriöse Flaschenoption wohl funktionieren. Selbst durch scroogeln konnte ich nichts über die Flaschenoptionen unter Ubuntu herausfinden. Hilfe! Wie kann man bitte die [...]
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Der Mann war auf die Abzockseite "geburtstags-infos.de" geraten, hatte den versteckten Preishinweis nicht gesehen und sich dort mit seinen persönlichen Daten angemeldet. Genau wie unzählige anderer Websurfer in Deutschland erhielt er daraufhin Mahnungen einer weithin bekannten Münchner Inkassoanwältin. Doch er hat den Spieß umgedreht und war damit erfolgreich. Sein Anwalt hat zunächst einmal Widerspruch gegen die Forderung eingelegt. Daraufhin hat die Münchner Anwältin sofort auf die Forderung verzichtet. Eine negative Feststellungsklage sollte wohl - wieder einmal - lieber nicht riskiert werden. Doch damit nicht genug - nun wurde sie vom Amtsgericht Karlsruhe (Az. 9 C 93/09) zur Erstattung der außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten plus der Gerichtskosten in Höhe von ca. 150 € verurteilt. Zwar ist das Urteil rechtskräftig, nach neueren Informationen wurde trotzdem von der Gegenpartei Revision angekündigt. Der Anwalt konnte jedenfalls glaubhaft machen, dass die Inkassoanwältin in vielen Fällen, wo sich die Opfer mit anwaltlicher Hilfe gegen die Forderung wehren, gleich auf die Forderung verzichtet. Daraus hat das Gericht hergeleitet, dass die Inkassoanwältin Kenntnis davon haben muss, dass die Massenforderungen allesamt ohne Rechtsgrundlage gestellt werden. Was auch plausibel klingt. Wären die Forderungen rechtens, dann müsste sie keine Angst vor negativen Feststellungsklagen haben und würde die Forderung dann auch selbst ggf. gerichtlich geltend machen. Das aber tut sie nicht. Auch zu dem Webangebot "geburtstags-infos.de" hat sich das Gericht geäußert. Die Webseite sei "...ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Bemerkenswert war auch in diesem Fall, dass erfolglos versucht wurde, diesen für die Abzocker negativen Urteilsspruch durch Zahlung der Kosten noch vor dem Urteil zu verhindern. Dafür war es jedoch zu spät. Aus den hier vorliegenden Gesamtumständen hat das Gericht weiter abgeleitet, dass der Verdacht auf Beihilfe zum versuchten Betrug besteht. Eine sicherlich folgenschwere Aussage, wo doch in der Vergangenheit die ermittelnden Staatsanwälte in derartigen Fällen die Verfahren gegen Inkassoanwälte meistens eingestellt haben, ohne Anklage zu erheben, weil angeblich ein Betrugsvorsatz nicht nachweisbar sei. Zwar haben andere Gerichte bis hin zum BGH wiederholt die Rechtsprechung vertreten, dass es "zum normalen Lebensrisiko gehöre, eine falsche Rechnung zu bekommen", und dass daher in solchen Fällen ein Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten zur Abwehr solcher Forderungen nicht bestehe. Wenn jedoch durch gute Dokumentation glaubhaft gemacht werden kann, dass die Forderung ersichtlich und in voller Kenntnis an den Haaren herbeigezogen wurde, so besteht durchaus ein Schadenersatzanspruch in Form der Kostenerstattung anwaltlicher Maßnahmen, die dazu dienen, um den Betrugsversuch abzuwehren. Das Urteil hätte daher eine wichtige Signalwirkung. Zum einen wurde gerichtlich die arglistige Täuschung und damit der Betrugsvorsatz nicht nur der Abzockseite, sondern auch die Beihilfe zum versuchten Betrug bezüglich der Inkassobeitreibung festgestellt. Zum anderen erhalten die Abzockopfer damit eine handfeste Argumentationshilfe, um sich in Zukunft mit anwaltlicher Hilfe gegen die immer weiter ausufernde Abzockmentalität zur Wehr zu setzen, ohne dabei auf den außergerichtlichen Anwaltskosten sitzenzubleiben. Dies kann z.B. zur Folge haben, dass die Nutzlos-Abzocker in Fällen außergerichtlicher Forderungsabwehr zunehmend mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Laut neuerer Informationen wollen die Münchner gegen dieses Urteil nun doch Revision einlegen - nachdem sie erst den Urteilsspruch durch Vorwegzahlung verhindern wollen. Offenbar will man nun unter allen Umständen die negativen Folgen aus dem Urteil verhindern und setzt mit einer Revision alles auf eine Karte. Sollte dieses Beispiel Schule machen und das Urteil in der Revision bestätigt werden, hätte dies sicher Auswirkungen auf die Infrastruktur der Abzock-Inkassohelfer.
(Amtsgericht Leipzig Az.: 106 C 6778/08, vom 12.02.2009, gegen Net 24 Ltd. & Co.)
![]() Ein klarer Sieg mit 6:2 für Jabber, ICQ ist damit raus, ich habe es nach ca. 10 Jahren deaktiviert. Wer mich per Instant Messaging erreichen will tut dies in Zukunft unter netaddict@jabber.ccc.de via Jabber. Multiprotokoll-Clients sei dank, sollte das heute auch für jeden machbar sein.
Durch ein paar kleine Änderungen kann man das Problem aber auch selbst lösen. Dazu öffnet man die Datei /usr/share/otr-verwaltung/actions/decodeorcut.py mit root-Rechten und ändert folgende Zeilen:
Die Anführungszeichen müssen mit übernommen werden. Danach einmal OTR neustarten und schon sollte das Schneiden der aufgenommen Sendungen wieder funktionieren. Ähnliche Artikel: Goals:
Removal of mozilla, nvu, xulrunner and firefox2.
www/firefox35 should be moved to www/firefox.
The options USE_GECKO mozilla nvu xulrunner and firefox will be also removed.
Background:
We have a lot of old stuff on the portstree and it’s time to cleanup old stuff.
www/mozilla is 5 year old now, no longer supported by upstream, and
has many many vulnerabilities. We [...]
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